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Unterhaltungselektronik versichern

Jeder dritte Haushalt in Deutschland hat eine Hausratversicherung abgeschlossen, damit im Ernstfall alle Schäden von der Versicherung beglichen werden. Eine gute Sache, denn die Police deckt Schäden an allen beweglichen Gegenstände die zum Haushalt gehören oder dort gelagert werden. Ob Feuer, Wasserrohrbruch, Diebstahl oder Unwetter: Egal was passiert, Fernseher, HiFi-Anlage und Kamera werden ersetzt. Eine weitläufige Annahme, die jedoch nicht immer der Realität entspricht.

Policen regelmäßig überprüfen

Zum einen sind viele Hausratversicherungen alt und entsprechen in ihrer Deckungssumme bei weitem nicht mehr dem eigentlichen Wert der zu versichernden Gegenstände. Hier ist es sinnvoll, die Police regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so ist es möglich, im Schadenfall tatsächlich die elektronischen Geräte eins zu eins ersetzt zu bekommen.

Fahrlässigkeitsklausel beachten

Da einige Schäden auch durch Unachtsamkeit entstehen können, sollte die Hausratversicherung auch auf die Fahrlässigkeitsklausel hin überprüft werden. Zwar müssen die Versicherer nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auch bei grober Fahrlässigkeit einen Teil des Schadens beheben, doch bleibt der Versicherungsnehmer dann immer auf einem Teil der Kosten sitzen. Der Ersatz des neuen Fernsehers muss dann zu großen Teilen selbst finanziert werden. Wer das nicht möchte, kann gegen Aufpreis die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbaren.

Überspannungsschäden selten im Versicherungspaket enthalten

Auch wenn die Hausratversicherungen meist recht umfangreich sind, Überspannungsschäden, die sich außerhalb der Wohnung oder des Hauses ereignen, sind meist nicht abgedeckt. Bedeutet: Schlägt ein Blitz beispielsweise bei einem Nachbarn oder in eine Hochspannungsleitung ein, werden dadurch zwar oft auch die eigenen Elektro-Geräte beschädigt, dennoch zahlt die eigene Versicherung nicht. Hier helfen nur Zusatzversicherungen gegen Überspannungsschäden, wobei bei Vertragsabschluss genau überprüft werden sollte, ob die Police für den Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert des Gerätes aufkommt.

Schutzbriefe für einzelne Elektro-Geräte

Eine weitere Möglichkeit, die teuren Elektro-Geräte besser abzusichern, ist ein Schutzbrief für mobile Elektronik, der unter anderem Sturz- und Wasserschäden, aber auch Bedienfehler versichert. Solche Vereinbarungen erstrecken sich über Kameras, Camcorder bis hin zu CD-Playern. Die Schutzbriefe können auch für einzelne Geräte abgeschlossen werden, so beispielsweise für den mehrere Tausend Euro teuren Plasma-Fernseher. Diese Schutzbriefe gewähren für einen bestimmten Zeitraum Ersatz bei Materialfehler, Bruchschäden oder auch Kurzschlüsse und Vandalismus. Gleiches gilt beim Abschluss einer Kamera-Versicherung, wobei hier immer die Laufzeiten beachtet werden sollten. Versicherungen für Kameras haben oft nur eine Laufzeit von einem Jahr, während Fernseher länger abgesichert werden können.

Absicherung auch außerhalb der eigenen vier Wände

Was Computer und Notebooks betrifft: Sie gehören zwar zum beweglichen Hausrat und werden bei neuen Policen meist mit dem Neuwert versichert oder können zusätzlich durch die Elektronik-Versicherung mit abgedeckt werden, doch diese Policen greifen nur bei Schäden innerhalb der Wohnung. Wer viel auf Reisen ist oder sein Notebook mit zur Arbeit nimmt, kann eine zusätzliche Notebookversicherung abschließen. Vorteil dieser Police, die etwa drei bis 15 Euro im Monat kostet (je nach Anschaffungspreis und Höhe der Selbstbeteiligung): Sie deckt auch selbst verursachte Schäden sowie Diebstahl ab. Allerdings kommen die meisten dieser Versicherungen nur für Reparaturen und den Zeitwert auf.

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